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Auskunftsrecht

SELBSTAUSKUNFT

Gemäß Artikel 15 DSGVO hat jede Person auf Verlangen ein Auskunftsrecht. Die Selbstauskunft ist einmal jährlich kostenlos. Für weitere Selbstauskünfte innerhalb eines Jahres kann lt. Artikel 15 Abs. 3 DSGVO ein angemessenes Entgelt gefordert werden.

Bitte beachten Sie das eine telefonische Auskunft aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Da bei der solvendi GmbH keine Bonitätswerte berechnet werden ist ein Auskunftsersuchen nur dann zweckmäßig wenn Sie vorher von uns im Bezug auf eine offene Forderung angeschrieben worden sind. Bonitätsdaten und Scorewerte werden nur bei der von uns angefragten Auskunftei errechnet und gespeichert.
 

Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Angaben in schriftlicher Form:

  • Nachname und ggf. Geburtsname

  • Vorname/n

  • aktuelle Anschrift (keine Postfachadresse)

  • Geburtsdatum

  • evtl. Voranschriften der letzten Jahre um die Genauigkeit der Auskunft zu erhöhen
     

Deutsche Staatsbürger
Zur eindeutigen Identifizierung der zu beauskunftenden Person benötigen wir eine lesbare Kopie des Personalausweises (bitte Vorder- und Rückseite). Angaben, die nicht zu den oben genannten Punkten gehören (z. B. Ausweisnummer) können geschwärzt werden.
 

Bürger aus anderen Staaten
In diesem Fall benötigen wir eine Kopie des Reisepasses zusammen mit einer Kopie der aktuellen gültigen Meldebestätigung.
 

Bitte schicken Sie die Unterlagen an folgende Anschrift:

solvendi GmbH
Abteilung Datenschutz/Auskunft
Am Schürholz 6
49078 Osnabrück

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