INKASSO
Ihre Forderung in guten Händen.
Ihre Forderung in guten Händen.
Das oberste Ziel im vorgerichtlichen Mahnverfahren ist die schnelle Beitreibung Ihrer offenen Forderungen, ohne dabei Ihre Kundenbeziehungen zu belasten. Unser vorgerichtliches Inkasso bietet Ihnen die unkomplizierteste Lösung zum Forderungseinzug – basierend auf unsere individuellen Workflows. Sie senken Ihre Kosten durch weniger Verwaltungs- und Personalaufwand. Ressourcen können gebündelt und Ihre Mitarbeiter entlastet werden.
Ist der außergerichtliche Forderungseinzug nicht erfolgreich, bietet die solvendi die gerichtliche Geltendmachung der Forderung durch unsere Vertragsanwälte an. Sollte einer Ihrer Kunden einer Forderung widersprechen, ermitteln wir für Sie über unsere Partnerkanzlei die Erfolgsaussicht eines streitigen Verfahrens.
Kommt es im gerichtlichen Inkassoverfahren zu einem Schuldtitel, veranlasst die solvendi in Ihrem Auftrag Zwangsvollstreckungen, so dass Ihre Ansprüche mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers oder durch Pfändungen erfüllt werden. Durch unsere Zusammenarbeit mit Vertragsanwälten und Institutionen stellen wir die kompetente und rechtlich einwandfreie Durchführung in Vollstreckungsverfahren sicher.
Es bleibt nicht aus: Im Endkundengeschäft bleiben immer wieder Forderungen unbezahlt. Für Unternehmen bedeutet das einen hohen Ressourcenaufwand, der oft auch nicht von Erfolg gekrönt ist. Mit der Beauftragung von solvendi schonen Sie Ihre Ressourcen und steigern Ihre Liquidität.
Forderungen sind für uns in erster Linie eine wirtschaftliche und weniger eine juristische Angelegenheit. Mit kooperativen Lösungen und einer mandantenfreundlichen Verrechnung der Zahlungseingänge sorgt solvendi für nachhaltige Kundenbeziehungen, hohe Beitreibungsquoten und Kostenersparnis für unsere Mandanten. Unsere Portallösungen für Schuldner und Mandanten gewährleisten höchste Transparenz und Übersichtlichkeit!
Mehr Liquidität
Weniger Kosten
Hohe Realisierungsquoten
Reputationsschonende Beitreibung
Transparente Konditionen –
mandantenfreundliche Verrechnung der Zahlungseingänge
Auslandsinkasso